§ 1 Anmeldung

Mit der geleisteten Unterschrift/Lesebestätigung zur Anmeldung erkennt der Schüler/die Schülerin die Geschäftsbedingungen an.
Die Bootsschule Halle stellt die Schulungsräume, die Steganlage und ein Fahrschulboot zur Verfügung.
Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich mit seiner Anmeldung zu Seminarteilnahme, zur Begleichung der Seminargebühren und Kosten der Lehrmittel zum Zeitpunkt der Anmeldung.

§ 2 Ausbildung

1) Bootsschule Halle führt gemäß dem geschlossenen Vertrag die Ausbildung zu dem vereinbarten Lehrgangsziel durch.
2) Für den praktischen Ablauf der Ausbildung ist der Terminkalender der Bootsschule Halle in der jeweils aktuellen Fassung verbindlich. Terminänderungen zugunsten des reibungslosen Ablaufs sind möglich, werden aber so gering wie möglich gehalten.
3) Die Verweildauer als Schüler/in bei Bootsschule Halle beginnt mit der Absolvierung der ersten Theorie- oder Praxiseinheit und endet mit der Prüfung zum jeweils angestrebten Führerschein, Funkzeugnis bzw. bei Seminaren mit der letzten Vorlesung und bei Intensivlehrgängen mit dem vereinbarten Prüfungstermin jedoch spätestens ein halbes Jahr nach der jeweiligen Erstabsolvierung eines vereinbarten praktischen oder theoretischen Termins zum jeweils angestrebten Kursziel.
4) Als absolviert gelten Theorie- und Praxiseinheiten auch dann, wenn sie durch Buchung (z.B. des Schülers im Onlinetool) vereinbart aber ohne rechtzeitige Absage Schülerseits nicht eingehalten worden sind.

§ 3 Lehrmittel

Grundsätzlich besteht keine Lehrmittelfreiheit. Dies bedeutet, dass dem Teilnehmer die an der Schule erhältlichen Lehrbücher verkauft werden.

§ 4 Fahrstunden

Bei den Kursen zum Sportbootführerschein Binnen und See sind 3 Praxiseinheiten à 30 Minuten in der Kursgebühr enthalten.

§ 1 Anmeldung

1) Alle erforderlichen Prüfungsunterlagen müssen beim Prüfungszentrum Potsdam fristgerecht eingereicht werden. Die jeweiligen Prüfungsgebühren sind gemäß seiner Preisliste bzw. Prüfungsordnung fristgerecht (s. Fristen des jeweiligen Prüfungsausschusses) zu überweisen.
2) Die Bootsschule Halle leitet die Prüfungsunterlagen nur nach Absprache an den Prüfungsausschuss weiter. Bei praktischen Prüfungen stellt die Bootsschule Halle auch das Prüfungsfahrzeug.

Sollte ein Teilnehmer zwar am Lehrgang, aber nicht an der Prüfung teilnehmen oder die erste Prüfung nicht bestehen, so ist er verpflichtet, sich selbst bei der Prüfungskommission um einen neuen Prüfungstermin zu bemühen.

§ 6 Schadensersansprüche

Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Skipper oder der Gesellschaft sind ausgeschlossen, soweit nachstehend andere Regelungen nicht getroffen werden.
Dieser Haftungsausschluss greift nicht für Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Skipper die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft beruhen. Der Haftungsausschluss gilt weiterhin nicht, wenn der Schaden verursacht durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird. Einer Pflichtverletzung der Gesellschaft steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Für persönliche Gegenstände der Schülers, die aus welchen Gründen auch immer über Bord gehen, wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, Eheringe, Handys etc. entsprechend sicher zu verwahren. 

§ 7 Stornierungen

Verbindliche Anmeldungen sind nach ordentlicher Anmeldung nicht mehr stornierbar. Wir empfehlen für Ausbildungstörns den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Unsere Gesellschaft behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen von weiteren Schulungen auszuschließen, wenn sich diese grob fahrlässig verhalten oder durch ungebührliche Äußerungen bzw. Handlungen gegenüber der Kursleitung, den Ausbildern oder anderen Kursteilnehmern auffallen.
Dem so Ausgeschlossenen werden keine Kursgebühren erstattet.
Bootsschule Halle Inh.
Thomas Hellmuth
Niemberger Str. 6 , 06193 Petersberg